Wer schon einmal eine Abmahnung erhalten hat, kennt den genauen Ablauf. Dem Abmahnschreiben liegt in aller Regel eine Unterlassungserklärung bei, die der Abgemahnte (nach einer rechtlichen Überprüfung) unterzeichnen soll, bzw. muss. In dieser heißt es, man verpflichtet sich zur Zahlung einer Strafe (die sog. Vertragsstrafe) für den Fall eines erneuten Verstoßes.
(Bildquelle Datenmüll: rosedesigns via Shutterstock)
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