Facebook muss seine umfassende Sammlung von Daten vorerst stoppen. Der Bundesgerichtshof hat gestern eine Verbotsverfügung des Bundeskartellamts in einer Eilentscheidung bestätigt und eine Anordnung des OLG Düsseldorf aufgehoben. „Es bestehen weder ernsthafte Zweifel an der marktbeherrschenden Stellung von Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke noch daran, dass Facebook diese marktbeherrschende Stellung mit den vom Kartellamt untersagten Nutzungsbedingungen missbräuchlich ausnutzt“, heißt es in der Pressemitteilung.
Den Nutzern des Netzwerkes werde durch die Nutzungsbedingungen keine Wahlmöglichkeit gelassen, wie ausgeprägt die Personalisierung sein soll: Sollen nur die Daten genutzt werden dürfen, die der Nutzer selbst auf facebook.com preisgibt, oder – und das behalten sich die Bedingungen vor – auch eine intensive Personalisierung mit einem grundsätzlich unbeschränkten Zugriff auf weitere Daten aus der Nutzung außerhalb Facebooks stattfindet.
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