Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bedeutet, dass alle Fehler beseitigt sein müssen, auf die sich die abgegebene Unterlassungserklärung bezieht. Dies gilt auch für den Google Cache oder Metadaten. Einige Abmahner verfolgen die dann drohenden hohen Vertragsstrafen rigoros. Beträge im mittleren vierstelligen Bereich sind üblich.
Das Landgericht Dortmund hat sich dazu geäußert, wie die Löschpflichten ausgestaltet sind, wenn sich die unzulässige Werbung weiter auf Online-Portalen befindet, auf die man selbst keinen direkten Einfluss hat.
Kommentar schreiben