Die DSGVO ist schon seit der ersten Stunde in aller Munde. Eine so umfangreiche Verordnung macht jedoch nur Sinn, wenn sie befolgt wird, denn sonst nützen die angedrohten Bußgelder in Millionenhöhe gar nichts. Ob Verstöße von Verbraucherverbänden oder Wettbewerbern verfolgt werden können, ist noch offen. Auch bei den Behörden hat sich bis auf ein paar einzelne Bußgelder noch nicht viel getan. Ein deutsches Gerichtsurteil könnte die Behörden nun ebenfalls weiter entlasten.
Zunächst ist einmal festzuhalten, dass die Aufsichtsbehörden Verstöße gegen die DSGVO ahnden können. Hierzu haben sie einen bunten Blumenstrauß an Befugnissen, die sie bei ihren Untersuchungen und Sanktionen einsetzen können. Dazu gehören Auskunftsrechte, nach denen die Verantwortlichen zunächst einmal alle Informationen bereitzustellen haben. Außerdem können die Behörden Datenschutzüberprüfungen vornehmen. Wie sieht es aber aus, wenn es gar keinen Grund zum Einschreiten gibt und der Betroffene aber darauf besteht?
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