Handel mit ersteigerter Ware als Geschäftsmodell
Von der Deutschen Post AG werden jährlich rund 240.000 auf dem Versandwege verlorene Artikel versteigert; viele werden von Unternehmern erworben und weiterverkauft. Die Entscheidung hat daher für zahlreiche Händler Relevanz und stellt erstmals klar, dass die Pfandrechtsverwertung das Inverkehrbringen der Ware im markenrechtlichen Sinne darstellt und damit zur Erschöpfung der Markenrechte führt.
Ferner hat das Landgericht Abmahnungen, welche aufgrund durch den Abmahner selbst veränderter Artikelmerkmale ausgesprochen werden, einen Riegel vorgeschoben. Trotz einer Beschreibung, welche von der gelieferten Ware abweicht, muss der sich entgegen den Spielregeln der Plattform verhaltende Artikelersteller eine solche zurechnen lassen und kann sich hierauf nicht berufen. Ein Händler kann dem Abmahner dies jedoch im Zweifel nur dann vorhalten, wenn bewiesen ist, dass die Änderung der Produktbeschreibung durch den Abmahner selbst vorgenommen wurde.
Modifizierungen von Produkten und deren Verkauf unter bestehenden EAN und ASIN sind nicht selten. Während sich die alte ASIN bereits im Verkaufsranking etabliert hat, über zahlreiche Kundenbewertungen verfügt und daher leichter und schneller unter den Suchergebnissen der Plattform auffindbar ist, müsste sich ein neu erstelltes Angebot zunächst in der Käufergunst beweisen. Zu beachten ist, dass in diesem Fall besonders ist, dass die Markeninhaberin die Umstellung im Angebot auf zwei Folien vornahm, nachdem die verlorenen 1-fach-Packungen bei der Auktion ersteigert wurden.
Dem Urteil folgend ist davon auszugehen, dass der Verkauf auf dem Versandwege verlorener und sodann von Händlern ersteigerter Waren und deren Anbieten unter vom Markeninhaber angelegter ASIN rechtlich unbedenklich sein dürfte.
Das Landgericht hat damit einen wichtigen Schritt in Richtung eines rechtssicheren Handels auf der Plattform Amazon gesetzt.
Über die Autorin
Rechtsanwältin Lisa Maier
Die Autorin ist seit 2017 bei der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beschäftigt und auf den Bereich gewerblicher Rechtsschutz mit den Schwerpunkten Markenrecht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert.
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