Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen ist immer so eine Sache. Und sie unterliegt besonderen rechtlichen Voraussetzungen. Schließlich ist sie geeignet, sich sehr überzeugend auf die Kaufentscheidung von Verbrauchern auszuwirken. Insbesondere aus wettbewerbsrechtlicher Sicht kann es hier also problematisch werden.
Vor dem Oberlandesgericht München wurde nun ein Streit vorerst beendet, bei dem es um diese Materie geht: Wie u.a. der Spiegel berichtet, ging es hier um das Leitungswasser des kommunalen Trinkwasserversorgers Rottenburger Gruppe aus Bayern, genauer um dessen Bezeichnung als „gesund“ auf der Website in einem Artikel.
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