Es muss nicht immer ein Online-Shop sein: Der Versandhandel kennt auch noch ganz andere Wege, fernab des Digitalen. Wenngleich die große Ära der Versandkataloge vorbei ist, sind die analogen Wege nach wie vor vorhanden. So etwa im Fall einer Apothekerin, die stationäre Apotheken betreibt und zusätzlich eine Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln besitzt.
In einem örtlichen Supermarkt im Eingangsbereich hatte sie Ende 2014 eine Box aufgestellt. Kunden können hier Rezepte und Arzneimittelbestellungen zusammen mit Bestellscheinen einwerfen. Die Medikamente werden dann innerhalb des Stadtgebietes versandkostenfrei zugestellt, außerhalb der Stadt übernimmt ein externer Dienstleister kostenpflichtig den Versand. Dann allerdings untersagte die zuständige Behörde den Betrieb dieser Rezeptsammelstelle: Sie sei nämlich nicht von der Versandhandelserlaubnis gedeckt.
Kommentar schreiben