In Bayern gelten derzeit neue Regeln zur Lockerung der Coronamaßnahmen, wie sie auch in anderen Bundesländern üblich sind: Während Buchhandlungen und Fahrradgeschäfte ohne Rücksicht auf die Verkaufsfläche ihre Tore wieder öffnen dürfen, können viele andere Geschäfte ihren Verkauf nur dann wieder starten, wenn sie nicht größer als 800 Quadratmeter sind. Anders als die sonstigen Einzelhandelsbetriebe müssen Fahrradläden, Buch- und Kfz-Händler auch nicht sicherstellen, dass sich pro 20 Quadratmeter nur ein Kunde im Geschäft aufhält.
Dagegen wandte sich nun die KaDeWe Group und bekam vor dem Verwaltungsgerichtshof in München am gestrigen Tag Recht. Die Regelung ist verfassungswidrig.
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