Hamburger Richter sehen wenig Sinn in Anordnung
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in seinem gestrigen Beschluss (Aktenzeichen: 3E1675/20) festgestellt, dass die 800-Quadratmeter-Grenze schlicht keinen Sinn ergibt. Diese Grenze wurde von Bundeswirtschaftsminister Altmaier damit begründet, dass es ohne diese Grenze zu einem Ansturm auf die Einkaufsmeilen kommen könne.
Das Gericht sieht das laut Handelsblatt allerdings anders: Einen hinreichenden Beleg, dass die Öffnung größerer Läden ein höheres Risiko in sich berge, gebe es nicht. Zumal die Öffnung von kleinen Läden nun ohnehin zu mehr Kontakt in den Straßen und öffentlichen Verkehrsmitteln führe. Das größere Risiko, welches dadurch entsteht, werde von den Behörden hingenommen.
„Die befürchtete Infektionsgefahr, die von Menschen ausgeht, die sich im öffentlichen Raum bewegen und dort aufhalten, entsteht im gleichen Maß, wenn die Anziehungskraft von attraktiven und nah beieinanderliegenden ‚kleinen‘ Verkaufsstellen des Einzelhandels ausgeht, wie sie für die Hamburger Innenstadt ebenfalls prägend sind“, zitiert das Handelsblatt aus der Entscheidung des Gerichts.
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