Was macht ein Top-Angebot aus? Zum Beispiel ein guter Preis oder besondere Leistungen. Wo Top-Angebot drauf steht, muss jedenfalls auch Top-Angebot drin sein, heißt es vom Oberlandesgericht Köln. Dieses hatte sich kürzlich mit einem Inserat auf einer KFZ-Onlinebörse zu beschäftigen. Der Algorithmus der Plattform hatte aus diesem Angebot eben ein solches „Top-Angebot“ gemacht und dafür auf die Daten zurückgegriffen, die der Verkäufer hinterlegt hatte. Aber: Diese waren falsch.
Für den Verkäufer des Wagens bedeutete dies dennoch, dass dem Kläger im Verfahren ein Unterlassungsanspruch gegen ihn zustand (Urteil v. 9.3.2020, Az. 6 W 25/20).
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vielen Dank für Ihre Nachricht. Insbesondere die sogenannten Mogelverpackung en oder verschleiernde Angaben zu Inhaltsstoffen können bekannterweise ein Ärgernis für Verbraucher sein, da geben wir ihnen insofern Recht. Sollten Sie sich persönlich davon betroffen fühlen, haben Sie die Möglichkeit, sich beispielsweise an Verbraucherverb ände zu wenden und auf den konkreten Missstand aufmerksam zu machen. Zu den Kosten des Verfahrens in diesem Fall können wir leider keine Aussage treffen, zumal uns keine entsprechenden Daten vorliegen.
Beste Grüße,
die Redaktion
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Inhaltsangaben?
Zusatzstoffe, die als Zucker, oder Fett etc. aber für den Käufer nicht erkennbar sind.
Halbleere Cornflakeskarto n oder riesige Verpackungen in der Parfümerie mit 10ml Inhalt.
Das der Verkäufer mit den widersprüchlich en Angaben ein Fehler machte, ist unstrittig, aber selbst der dümmlichste Käufer hinterfragt bei Widersprüchen. Die Abmahnmafia generiert draus Geld.
Wenn die Plattform durch Algorithmen zum Topangebot macht, sollte maximal die Plattform verklagt werden.
Die würde sich wehren und das ist der Abmahnindustrie zu aufwendig.
wie teuer war es denn für den Beklagten?
Auf welche Rechtsprechung kann sich ein Händler, wenn LG und OLG sich sehr häufig widersprechen.
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