Das Elektrogesetz soll unter anderem Elektroschrott minimieren. Daher erlegt es Händlern verschiedene Pflichten auf. Händler, die für Elektro- und Elektronikgeräte eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern aufweisen, sind in der Pflicht, Altgeräte zurückzunehmen. Kleine Geräte bis 25 cm müssen dabei jederzeit zurückgenommen werden. Bei größeren Geräten besteht eine Annahmepflicht nur beim Kauf eines ähnlichen Neugerätes. Diese Pflicht besteht auch für Online-Händler. Bei diesen ist dann logischerweise aber nicht die Verkaufs-, sondern die Lagerfläche das ausschlaggebende Kriterium.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist nun gegen zwei große Anbieter vorgegangen und hat Recht bekommen – vorerst.
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Dieser Verein gehört verboten.
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Ich kann mir nun also wegen meiner defekten No-Name-Taschen lampe überlegen, welchen Onlinehändler ich heute mobben möchte und fordere diesen auf mir eine lokale (nicht öffentliche) Entsorgungsmögl ichkeit aufzuzeigen oder aber mir ein kostenfreies Retourlabel zur Verfügung zu stellen. Auch wenn ich bei diesem Händler vielleicht noch nie gekauft habe.
Gefällt mir die Lösung nicht, gehe ich zum nächsten oder beharre auf meinem Recht.
Ich bin begeistert. *Ironie: AUS*
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die Abholpflicht bezieht sich auf die Entsorgung. Hier können bei der Stiftung EAR die genauen Hintergründe erfragt werden. Generell gilt bei Händlern mit einer Verkaufs- bzw. Lagerpfläche ab 400qm für Elektrogeräte, dass kleine Geräte (bis 25cm) immer angenommen werden müssen und Große nur dann, wenn ein ähnliches Neugerät erworben wird. Dabei ist komplett egal, ob das zurückgegebene Gerät ursprünglich bei dem entsprechenden Händler erworben wurde.
Beste Grüße,
die Redaktion
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haendlerbund.de/.../...
Dort wird von einer "Abholverpflich tung" gesprochen, verstehe ich das also richtig,
dass z.B. bei Lieferung von weißer Ware das Altgerät kostenfrei, d.h. auch rückversandkost enfrei, entsorgt werden muss?
Und auch dass man ggfs.(entsprech ende Größe vorausgesetzt) generell verpflichtet ist, Elektrogeräte überall in Deutschland rückgebbar zu machen, auch wenn diese nicht von einem selbst stammen und ggfs. auch gar kein Elektrogerät bei einem gekauft wurde?
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