Mitglieder nur Mittel zum Zweck
Im Falle des Idos scheint es laut dem Urteil des OLG Celle so zu sein, dass aktive Mitglieder berechtigt sind, Vereinsorgane zu wählen, während passive Mitglieder keinerlei Stimmberechtigung haben. Ob jemand überhaupt aktives Mitglied wird, entscheide der Vorstand. „Weiter hat die Zeugin bekundet, der Kläger habe auch einzelne aktive Mitglieder, sie könne jedoch nicht angeben, wie viele aktive Mitglieder er habe und nach welchen Kriterien aktive Mitglieder vom Vorstand aufgenommen würden“, heißt es weiter. Es sei allerdings wenig glaubhaft, dass die Zeugin als Geschäftsführerin des Vereins keine konkreten Angaben dazu machen könne.
Außerdem sei nicht ersichtlich, warum der Verein Unternehmen, deren Interessen der Verein fördern möchte, von der Willensbildung ausschließe. Dies führt das Gericht zu der Einschätzung, dass die Mitglieder des Vereins nur Mittel zum Zweck sind: „Insgesamt besteht für den Senat der Eindruck, dass der Vorstand den Kläger zu dem Zweck unterhält, durch die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen Einnahmen zu generieren, und die zur Erlangung der Aktivlegitimation und Prozessführungsbefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG notwendigen Mitglieder gezielt von der Willensbildung ausgeschlossen werden, um diese Einnahmequelle nicht zu gefährden“, wird weiter aus dem Urteil zitiert.
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1650 Euro für eine Pfanne Leverkusener Abmahnverein kassiert bei Rentner rigoros ab
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Frage an den Bund:
Was muss noch passieren, damit dieser Betrügerverein geschlossen?
Wahrscheinlich sind die Hürden so hoch wie die zum abkassieren niedrig sind.
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