Durch Einführung der DSGVO wurden die bis dato bestehenden Rechte der Menschen noch einmal gestärkt und durch die ausgeweiteten Informationspflichten nun gezielt in den Fokus gerückt. So steht jeder Person ein umfassendes Recht zu, in Erfahrung zu bringen, wer, welche Daten von ihr gespeichert oder weitergegeben hat. Von diesem Auskunftsanspruch aus der DSGVO umfasst sind alle zum Zeitpunkt des Auskunftsverlangens beim Verantwortlichen gespeicherten personenbezogenen Daten. Darüber hatten wir erst kürzlich berichtet.
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