Bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern gilt das Widerrufsrecht. Die Deutsche Bahn hält allerdings in ihrem Online-Angebot beim Verkauf der Bahncard weder eine Widerrufsbelehrung noch das Musterwiderrufsformular vor. Dagegen klagte die Berliner Verbraucherzentrale.
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wie im Artikel beschrieben, wird der konkrete Fall nun erst einmal wieder in Deutschland weiterverhandel t. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, das Urteil prüfen zu wollen. Inwiefern nun einzelnen Kunden womöglich ein Widerrufsrecht zusteht, können wir leider nicht beurteilen. Du kannst dich jedoch direkt an die Deutsche Bahn wenden und dort dein Anliegen schildern.
Beste Grüße,
die Redaktion
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Mfg
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