Marktplatz-Händler haften nicht für Kundenmeinungen

Veröffentlicht: 11.03.2020
imgAktualisierung: 11.03.2020
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 1 Min.
11.03.2020
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© Händlerbund | Earl Manus / Shutterstock.com
Im Podcast OnAir #65 sprechen wir über das BGH-Urteil zur Haftung von Kundenmeinungen. Für Händler ist das Urteil ein gutes Signal.


Der BGH hat entschieden: Händler müssen nicht für die Aussagen von Kunden haften. Im konkreten Fall ging es um gesundheitsbezogene Aussagen, die Kunden einem Produkt zuschrieben - die Händlerin selbst aber nicht. Der Erfolg der Händlerin ist ein wichtiges Signal für den Online-Handel. Im OnAir #65 erläutert Kollegin Sandra den Fall und seine Auswirkungen.

Gesundheitsbezogene Aussagen in Rezension

Vorangegangen war ein Rechtsstreit über die Frage, wie mit Aussagen in Rezensionen umgegangen wird. Denn die betreffende Händlerin hatte selbst gar keine Aussagen darüber getroffen, inwieweit kinesiologische Tapes medizinisch hilfreich sind oder nicht. Zufriedene Käufer äußerten dies in Rezensionen, die Frage lautete nun unter anderem, ob diese Aussagen werblich zu lesen sind.

Wo hören?

Die neue Folge OnAir #65 können Sie über die folgenden Wege hören. Genau wie alle weiteren Podcasts der Redaktion. Ein Abo lohnt sich also.

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Veröffentlicht: 11.03.2020
img Letzte Aktualisierung: 11.03.2020
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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