Wegen Sittenwidrigkeit wurde dem Titel der Filmkomödie „Fack ju Göhte“ bislang die Fähigkeit zum Markenschutz verwehrt. Sowohl das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als auch das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatten das abgelehnt. Der Europäische Gerichtshof allerdings bringt mit einem Urteil nun wieder Bewegung in die Sache (Urteil vom 27.02.2020, Aktenzeichen C-240/18P). In den bisherigen Entscheidungen habe man sich nicht ausreichend mit der öffentlichen Wahrnehmung in Deutschland auseinandergesetzt. Die sehe es mit der moralischen Verwerflichkeit offenbar etwas anders.
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Auch dieses Urteil des höchsten europäischen Gerichts wird noch nicht das letzte Wort sein.-
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