Black Friday war 2013 kaum bekannt
Das Bundespatentgericht sieht das nun anders: Als die Marke Black Friday im Jahr 2013 angemeldet wurde, sei der Begriff in Deutschland im Zusammenhang mit Rabattaktionen nicht bekannt gewesen. In Deutschland habe man den Begriff eher mit dem Börsencrash von 1929 in Verbindung gebracht. Die Bekanntheit des Begriffs als Synonym für Rabattschlachten kam erst später.
Im Ergebnis hob das Bundespatentamt laut Fashionunited die Anordnung auf Löschung durch das DPMA weitgehend auf. Konrad Kreid, der Geschäftsführer der deutschen Lizenznehmerin Black Friday GmbH, zeigt sich erfreut und kündigte bereits an, weiter gegen die widerrechtliche Verwendung der Marke vorzugehen: „Das ist üblich und sogar notwendig, denn wer seine Marke nicht entsprechend durchsetzt, dem drohen Schutzeinbußen, oder sogar der Verlust der Markenrechte“, wird er zitiert.
In welchem Umfang die Marke bestehen bleibt, ist uns derzeit noch nicht bekannt.
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