In Österreich hat die Datenschutzbehörde den Verstoß eines Unternehmens gegen die Datenschutz-Grundverordnung festgestellt: Ein Minderjähriger hatte sich bei der Behörde über ein Unternehmen beschwert, das mehrere Dating-Portale betreibt. Auf dessen E-Mail-Adresse wurden dort zwei Profile eingerichtet, allerdings nicht durch den 12-Jährigen selbst.
Üblicherweise funktioniert der Missbrauch fremder E-Mail-Adressen nicht lang, da der Betroffene eine E-Mail erhält, in der sich ein Bestätigungslink befindet. Erst wenn es zu dieser Bestätigung kommt, sind Registrierungen erfolgreich durchgeführt, so zumindest in der Regel. Dieses Verfahren nennt sich Double-Opt-In. Hier allerdings fehlte dieses Verfahren. Der Minderjährige erhielt nach den Angaben seines gesetzlichen Vertreters deswegen ohne jegliches Zutun „Dating- und Sex-Angebote“ per E-Mail, die zudem nicht ohne weiteres abbestellt werden konnten.
Kommentar schreiben