Kommt es zu Streitigkeiten, beispielsweise zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, muss natürlich festgelegt werden, an welches Gericht sie sich im Falle einer Klage wenden müssen, welches Gericht zuständig ist und den Streit entscheiden muss (sogenannter Gerichtsstand). Dieser Gerichtsstand, also der Sitz des Gerichts, ist nur beschränkt beeinflussbar.
Bei einem Vertrag mit einem Verbraucher darf dieser nicht abweichend zugunsten des Unternehmers festgelegt werden. Es ist in der Regel das Gericht am Wohnort des Verbrauchers zuständig. Kommt es wegen eines offenen Kaufpreises zu einem Rechtsstreit, muss der Verbraucher am Amts- oder Landgericht seines Wohnsitzes klagen bzw. muss dort verklagt werden.
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