Schon vor einigen Monaten fällte der Bundesgerichtshof das Urteil „Chickenwings“, welches nun veröffentlicht wurde. Anders als man zunächst annehmen mag, geht es hierbei nicht um die Kennzeichnung von Lebensmitteln oder ähnlichem: Die Chickenwings wurden als Motiv für Grußkarten verwendet. In diesem Zusammenhang gab es dann eine Abmahnung, mit welcher die Verletzung von Marken-, Urheber-, und Geschmacksmusterrechten geltend gemacht wurde.
Dies geschah jedoch offenbar unberechtigt. In dem Verfahren, das der BGH hier nun zu entscheiden hatte, trat das abgemahnte Unternehmen als Klägerin auf und verlangte Schadensersatz in Höhe von knapp 82.000 Euro. Es ging um entgangenen Gewinn und Aufwendung für den Rückruf und die Vernichtung von beanstandeten Grußkarten (Urteil v. 19.09.2019, Aktenzeichen I ZR 116/18).
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wer war der ursprünglich Klagende Abzocker?
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