Stammt das Modell vom Hersteller des Vorbilds?
Der VW T1, besonders bekannt unter dem Spitznamen „Bulli“, wurde von 1950 bis 1967 von Volkswagen gebaut. Das fränkische Unternehmen Premium Classixxs, mittlerweile firmierend als BB Services, hatte diesen nachgebaut, maßstabs- und originalgetreu. Die Miniatur-Autos des Modellbauers sind dabei gar nicht zwingend als Spielzeug zu verstehen, immerhin verkaufte das Unternehmen diese für etwa 40 bis 250 Euro.
VW war nun der Ansicht, dass der Bulli, nicht nur bei Liebhabern als Design-Ikone bekannt, das gestalterische Erbe des Konzerns sei. Der Modellbauer würde insofern über die Herkunft des Modellautos täuschen und den guten Ruf des Autobauers ausbeuten. Der Knackpunkt ist also, dass Menschen glauben würden, das Modell werde von VW selbst produziert – und nicht von einem ganz anderen Hersteller, der zudem keine ausdrückliche Lizenz, bzw. Erlaubnis dafür hat.
Richterin Jutta von Gregory sah an der Klage, deren Streitwert auf immerhin 250.000 Euro festgelegt worden war, wohl aber mehrere Schwierigkeiten: Sie hatte zuerst mitgeteilt, dass das Landgericht in Düsseldorf für dieses Verfahren gar nicht zuständig sei, weil es keine nachweisbare Verletzungshandlung im örtlichen Zuständigkeitsbereich gegeben hätte. Zudem sei die Klage zu unbestimmt und ein Wettbewerbsverstoß nicht ersichtlich.
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Immerhin muss man sagen, daß man bei VW Humor hat: "...den guten Ruf des Autobauers ausbeuten". Sehr lustig.
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