Zweck des sog. Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist es, den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation zu fördern und flächendeckend ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten. Unter das TKG fallen alle Telekommunikationsdienste. Das sind „in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen".
Anbieter solcher Dienste unterliegen jedoch speziellen Pflichten, zum Beispiel Anforderungen aus dem Datenschutz (z. B. Informationspflichten bei Ortungsdiensten) sowie Kundenschutz-Regelungen (z. B. der Einzelverbindungsnachweis). Wegen der Bedeutung für die Bevölkerung unterliegen die Telekommunikationsdienste auch einer Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur. Für Google ist es jedenfalls ein Versuch wert gewesen, sich diesem Gesetz zu entziehen.
Kommentar schreiben