Anders als beim Warenhandel geht es in der Versicherungsbranche etwas strenger zu. Ein sogenanntes Sondervergütungsverbot soll Verbraucher vor falschen Anreizen zum Abschluss von langjährigen und möglicherweise teuren Versicherungen schützen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz und die Gewerbeordnung ahnden bereits das Versprechen von Sondervergütungen, unabhängig davon, wer die Sondervergütung auszahlt.
Hintergrund des Verbotes ist, dass sich die angesprochenen Kunden ohne eine solche Beschränkung zu unüberlegten Abschlüssen hinreißen lassen könnten. Genau diesen Balance-Akt hat Check24 ausgereizt.
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