Angebots-Detailseiten auf Amazon stehen grundsätzlich nicht nur demjenigen offen, der sie erstellt hat. Auch andere Händler können und sollen sich an das jeweilige Angebot anhängen, wenn sie das entsprechende Produkt ebenfalls anbieten. Für Kunden soll die Vielfalt vorhandener Warenangebote so übersichtlicher werden. Für Händler hingegen birgt diese Gestaltung ein Risiko. Denn wenngleich es einen Ersteller des jeweiligen Angebots gibt, kann dieses auch von anderen bearbeitet und verändert werden. Online-Händler sind insofern gehalten, genutzte Angebote, bzw. ASINs, regelmäßig auf potentielle Rechtsverstöße zu kontrollieren.
Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt beschäftigten sich nun mit einem Fall, in dem in einigen solcher Angebote Marken nachträglich entfernt bzw. eingefügt worden waren (Urteil v. 05.12.2019, Aktenzeichen 6 U 182/18).
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wie beweisen Sie dass Sie der Ersteller dieser 1000 Angebote sind? Von Amazon gibt es beim erstellen keinerlei Bestätigung und bei einer späteren Nachfrage hüllt sich Amazon in Schweigen und beruft sich auf den Datenschutz.
MfG, Salomon
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dass es hier zu unfairen Situationen kommen kann, dass ist tatsächlich nicht ausgeschlossen und auch alles andere als wünschenswert. Tatsächlich ist es dabei so, dass Amazon zur Bearbeitung von Produktbeschrei bungen selbst ausführliche Vereinbarungen schließt, nach welchen es (eigentlich) nicht zu diesen Fällen wie hier kommen sollte. Ob es ein Entlohnungsmode ll für das Anhängen geben sollte, ist eine Entscheidung, die Amazon treffen müsste. Hier hat der Gesetzgeber kaum eine Möglichkeit, einzugreifen. Das gilt zumindest zur Zeit. Dass von marktmächtigen Plattformen eine große Bedeutung für den Bestand des fairen Wettbewerbs ausgeht, hat der Gesetzgeber mittlerweile ja erkannt und erste Gesetzesvorhabe n auf den Weg gebracht.
Beste Grüße,
die Redaktion
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vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ganz grundsätzlich stellt sich ja auch die Frage warum es überhaupt zu solchen Situationen kommt.
Das liegt nämlich in dem ganz und gar unfairen System begründet das sich "Hinz und Kunz" auf dem Markplatz dort austoben kann. Die Erstellung hochwertiger Angebote (Bilder Texte Zeitaufwand etc) kostet enorm viel Geld. Wie kann es überhaupt sein das Mitbewerber gänzlich kostenfrei von der der Leistung eines Einzelnen in einem Preisunterbietu ngswettbewerb profitieren können und obendrein auch noch kritische Veränderungen (zB. Marke ändern) vornehmen können. Das ist doch kein fairer Wettbewerb. Dem könnte man ja durchaus entgegensteuern , z.B. mit einer prozentualen Entschädigung zugunsten des Angebotserstell ers am Verkauferlös der Mitbewerber "durch anhängen an ein existierendes Angebot".Den Mitbewerbern die ja kaum Aufwand hatten und daher den Preis auch gnadenlos unterbieten können kann man das wohl durchaus zumuten.
mfG. Oliver
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Da wird das Austricksen von No Name "Marke" "Meier" durch No Name "Marke" "Schulze für ASIN Grabscher also für Betrüger mit horrenden Strafen bei 2€ Produktpreis schnell mal mit 75TSD € Streitwert belohnt.
Die Richter sollten jedes Jahr eine Woche in einer Fa. arbeiten um die Realität zu kennen.
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wir können deinen Unmut sehr gut verstehen. Die Empfehlung beruht auf den Anforderungen, die bestimmte Gerichte stellen. In diesem Artikel haben wir uns mit den rechtlichen Grundlagen der Haftung auseinander gesetzt: onlinehaendler-news.de/.../...
Um die Situation zu verbessern, macht der Händlerbund immer wieder auf die Missstände aufmerksam und setzt sich aktiv für eine Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen ein.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Sie waren sicher noch nie Online Händler. Oder wollen Sie mir bitte mal erklären wie ich um die 1000 selbst erstellte Angebote die ich auf Amazon betreibe tagtäglich überprüfen und protokollieren soll. So einen Unsinn kann nur jemand schreiben der noch nie sein Geld als online Händler verdienen musste. Die Frage ist nämlich eine ganz andere ! Was unternehmen die Rechtswissensch aftler vom Händlerbund damit dieser Unsinn endlich aufhört.
Einfachste Lösung wäre nämlich wenn die Platformbetreib er das Urheberrecht beachten müssten und das Schreibrecht beim Angebots Ersteller bleibt. Was also haben Sie bisher unternommen ? Lassen Sie mich raten - Nichts !
Mann oh Mann , tolle Empfehlung täglich alles zu kontrollieren.
mfg. Oliver
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Diese Regelung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist unfaßbar!
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