Kürzlich erst gab es zwei Urteile von den Landesgerichten Bochum und Hannover, die sich mit dem Thema der Informationspflicht für bestehende Garantien gegenüber Verbrauchern befassten. Nun gab es HKMW Rechtsanwälte zufolge ein weiteres Urteil, hier vom Oberlandesgericht Hamm (Urteil v. 26.11.2019, Aktenzeichen I-4 U 22/19). Ein Marktplatz-Händler hatte hier in seinem Angebot auf Amazon ein Produktinformationsblatt des Herstellers verlinkt. Dieses umfasste neben einigen Angaben zur Funktion und Bedienung des zum Verkauf stehenden Taschenmessers auch Angaben zu einer Herstellergarantie.
Die Klägerin, welche ebenfalls Taschenmesser vertreibt, war nun der Auffassung, dass der Händler seinen eigenen gesetzlich bestehenden Informationspflichten im Hinblick auf diese Garantie nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist. Nach einer erfolglosen Abmahnung und der Abweisung der Klage in erster Instanz landete der Fall nun bei den Richtern des Oberlandesgerichts Hamm.
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die Gerichte vertreten zur Zeit unterschiedlich e Auffassungen, was die Informationspfl ichten hinsichtlich bestehender Garantien insbesondere von Herstellern oder Drittanbietern anbelangt. Welcher Ansicht man sich persönlich anschließt, das bleibt natürlich einem selbst überlassen. Im Hinblick auf das Risiko von Abmahnungen und rechtlichen Streitigkeiten empfehlen wir daher, über bestehende Garantien und ihre vollständigen Bedingungen zu informieren. Hinsichtlich von Herstellergaran tien können sich Händler auch an den Hersteller selbst wenden um hier entsprechende Auskünfte zu erhalten. Insgesamt ist die Situation hier aber unbefriedigend und birgt wenig Rechtssicherhei t für den Handel. Wir hoffen auf ein zeitnahes Urteil durch den Bundesgerichtsh of, damit in dieser Sache klare Verhältnisse herrschen.
Beste Grüße,
die Redaktion
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habe ich das richtig verstanden, dass wir unsere Produkte bezüglich Garantien die der Hersteller verspricht untersuchen müssen. Und diese dann in der Beschreibung publizieren.
Wenn das so ist dann ist das ein gefundenes Fressen für alle Abmahner dieser Welt. Ich hoffe die Gerichte besinnen sich eines Besseren.
Gruß
Eddy
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dort bekommst Du immer Recht !
diese Richter dort müssen besonders Tragische Erfahrungen beim Einkauf gemacht haben ?
Tippe mal auf mein Hauptmetier Sammlerartikel - schlechte Qualität oder Fälschungen zu Exorbitanten Preisen eingekauft - und nun verpassen Sie allen Händlern die Quittung !?
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