Mit einem Bußgeld von über 200.000 Euro wurde Anfang 2019 die polnische Dependance des Anbieters für Wirtschaftsinformationen Bisnode belegt – damals offenbar das erste DSGVO-Bußgeld in Polen.
Gegen die Grundverordnung soll das Unternehmen in fast 6 Millionen Fällen verstoßen haben, indem es gegen Informationspflichten verstieß. Das Provinzverwaltungsgericht Warschau hat dieses Bußgeld nun jedoch auf die Beschwerde des Unternehmens hin aufgehoben (Urteil v. 11.12.2019, Aktenzeichen II SA / Wa 1030/19). Grund dafür ist die Begründung des Bußgelds durch die Datenschutzbehörde, welche offenbar nicht ausreichte.
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