Vor einem halben Jahr entschied der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-649/17), dass die Angabe einer Telefonnummer bei Online-Shops nicht zwingend notwendig ist. Die zugrundeliegende Verbraucherschutzrichtlinie sehe zwar die Angabe der Telefonnummer vor; diese Nennung sei aber nur als beispielhaft zu verstehen. Halten Unternehmen eine andere einfache, effiziente und verhältnismäßig schnelle Möglichkeit der Kontaktaufnahme für Verbraucher vor, könne auf die Angabe der Telefonnummer verzichtet werden.
Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen den Online-Riesen Amazon. Dieser gibt zwar eine Telenummer an; allerdings müssen sich Verbraucher durch mehrere Unterseiten klicken, um diese zu finden. Im Rahmen des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof hatte dieser Fragen zur Auslegung des Gesetzes an den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Auf Grundlage der Antwort musste der Bundesgerichtshof nun entscheiden, ob Amazon tatsächliche eine einfache, effiziente und verhältnismäßig schnelle Möglichkeit der Kontaktaufnahme zur Verfügung stellt (wir berichteten).
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Nur blöd dass Verkäufer dann fast nur Ausländer am Telefon haben und die verstehen nicht richtig Deutsch ebenso ist die Aussprache mehr als Unterirdisch!
Genauso Unterirdisch wird dann mit dem Anliegen umgegangen da der AMAZON Mitarbeiter
gar nicht versteht um was es geht!
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