Als Unionsmarke eingetragenen Testsiegeln kann angesichts ihrer Bekanntheit ein gewisser Markenschutz zustehen, das hat der EuGH im April 2019 entschieden. Etwa dann, wenn das Label missbraucht worden ist. Heute verhandelte der Bundesgerichtshof gleich in drei Verfahren, in denen es um dieses Thema ging (Urteile v. 12. Dezember 2019 – AZ. I ZR 173/16, I ZR 174/16 und I ZR 117/17). Drei große Händler hatten Siegel des Testanbieters Öko-Test in ihren Shops zur Bewerbung ihrer Artikel genutzt. Offenbar wurden jedoch nicht alle Artikel, für die das Testsiegel jeweils genutzt wurde, tatsächlich auch konkret von Öko-Test untersucht.
Für die Richter ging es nun um die Frage, ob diese Benutzung der Testsiegel-Marken eine Verletzung der Rechte von Öko-Test darstellt.
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