Gericht sieht eigene Schuld bei Amazon
Bereits im Jahr 2015 hatte Amazon bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt, Mitarbeiter an zwei Adventssonntagen arbeiten zu lassen. Die benötigte Erlaubnis wurde damals auch erteilt, wogegen die Gewerkschaft Ver.di gerichtlich vorgegangen war. Anfang 2018 urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass die bereits erteilte Bewilligung rechtswidrig gewesen sei (wir berichteten auf dem Logistik Watchblog). Damals hieß es, dass es nicht erkennbar sei, dass „Amazon ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit ein so großer Schaden entstanden wäre, dass dieser das Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe hätte überwiegen können.“
Auch das OVG in Münster sieht Amazon durch das Verbot der Sonntagsarbeit nicht benachteiligt und verwies zugleich auf den arbeitsfreien Sonntag, der auch im Grundgesetz verankert sei. Eine Ausnahme durch besondere Verhältnisse liege demnach nicht vor.
Wie Heise Online schreibt, habe sich der vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen derart geäußert, dass Amazon selbst Schuld an dem immensen Druck habe, da das Unternehmen die Geschäfte kurz vor Weihnachten 2015 selbst noch anheizte: „Neben dem Express-Versand seien neue Lieferungen am gleichen Tag eingeführt und beworben worden. ,Das hat die Lieferengpässe noch verstärkt‘“, heißt es dort.
Ganz abgeschlossen ist der Rechtsstreit womöglich noch nicht: Das Oberlandesgericht Münster hat eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig zugelassen.
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