Die Lebensmittelinformationsverordnung schreibt vor, welche Nährwerte in welcher Reihenfolge auf der Verpackung zu erscheinen haben. So müssen die Pflichtangaben, wie etwa der Anteil von Fett und Kohlenhydraten stets zuerst erfolgen. Freiwillig ist hingegen die Angabe von enthaltenen Vitaminen. Werden sie angegeben, so müssen sie nach den Pflichtangaben kommen.
Gegen diese Pflicht hat laut Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands die Firma Storck mit ihrem Produkt Nimm2 verstoßen. Laut der hauseigenen Pressemitteilung hat der Verband nun auch Recht vor dem Kammergericht Berlin bekommen.
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Wer das aufgrund der Aufschrift auf der Tüte wirklich denkt, der sollte sich schnellstens auf seinen Geisteszustand hin untersuchen lassen,
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