Er hat viele Kindheiten begleitet und tut es auch immer noch: Der Rubik's cube, auch bekannt als Zauberwürfel. Während manche es innerhalb weniger Sekunden schaffen, das dreidimensionale Puzzle zu lösen, benötigen viele aber auch bedeutend mehr Zeit um die Farben richtig zu positionieren. Immerhin über zehn Jahre hat es nun gedauert, bis darüber entschieden wurde, ob die Form des Spielzeuges als Marke eingetragen werden konnte. Nun hat nach langem Hin- und Her das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Nichtigerklärung der Unionsmarke bestätigt (Urteil vom 24. Oktober 2019, AZ. T-601/17), wie sich aus einer Mitteilung des Gerichts ergibt.
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