Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg beschäftigte sich kürzlich mit der Frage, ob eine Befristung für Online-Gutscheine einer Fahrschule zulässig ist. Die Wettbewerbszentrale hatte die Fahrschule abgemahnt, da sie gleich mehrere Punkte in dem Angebot auf einer Gutscheinplattform zu beanstanden hatte.

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