Ihrer Natur nach stellen Suchmaschinen eine ganze Menge an Informationen zur Verfügung. Manche davon können gerade im Bezug auf Personen besonders geschützt sein: Etwa solche, die politische, religiöse oder philosophische Überzeugungen betreffen, eine Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben oder die Herkunft eines Menschen. Nicht ohne weiteres dürfen solche Daten verarbeitet werden.
Um die Verarbeitung solcher Daten durch einen Suchmaschinenbetreiber ging es nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH, Urteil. v. 24. September 2019 - C 136/17). Mehrere Personen hatten in Frankreich die Auslistung bestimmter Ergebnisse verlangt, die bei der Suche ihrer Namen angezeigt würden. Dabei ging es etwa um eine satirische Fotomontage, einen Artikel, in dem einer der Betroffenen als Verantwortlicher für die Öffentlichkeitsarbeit der Scientology-Kirche genannt wird, Berichte über die Anklageerhebung gegen einen im Bereich Politik tätigen Mann sowie Artikel über die Verurteilung eines weiteren Betroffenen wegen sexueller Übergriffe auf Jugendliche.
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