Kochbücher dürfen den Aufdruck Thermomix tragen

Veröffentlicht: 24.09.2019
imgAktualisierung: 24.09.2019
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
24.09.2019
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Thermomix mit Zutaten auf einem Küchentisch
© Vorwerk, Quelle: corporate.vorwerk.de
Wer Kochbücher mit Rezepten für den Thermomix verkauft, darf die Marke auch auf das Cover drucken.


Der Thermomix gilt als die eierlegende Wollmilchsau unter den Küchengeräten und findet so trotz seines Preises einen recht großen Absatzmarkt. Daher ist es nur natürlich, dass es um dieses Gerät allerlei Zubehör, wie etwa Kochbücher gibt. Ein Verlag wollte wohl eine Scheibe von dem Kuchen abhaben und druckte auf die Cover seiner Kochbücher das Wort Thermomix sowie ein stilisiertes Bild des Gerätes. Vorwerk sah sich hier in seinen Rechten verletzt und klagte. Nun hat laut Beck-Aktuell das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 13.09.2019, Aktenzeichen: 6 U 29/19) sein Urteil gefällt.

Ausnutzung der Marke

Das Gericht stellte hier zunächst fest, dass der Verlag den guten Ruf der Marke ausgenutzt habe: Um den Thermomix bestünde seit Jahren ein regelrechter Kult. Gleichzeitig gibt es eine schiere Masse an Kochbüchern. Indem der Verlag den Markennamen auf sein Buch drucke, erwecke er die Aufmerksamkeit der Konsumenten. 

Allerdings ist diese Ausnutzung gerechtfertigt: Der § 23 Nr. 3 des Markengesetzes sieht vor, dass der Name einer Marke verwendet werden darf, wenn dies erforderlich ist, um klar zu stellen, für was das beworbene Produkt da ist. Bei einem Kochbuch mit Rezepten für den Thermomix, muss der Verlag sogar darauf hinweisen, dass es sich um ein Buch zu diesem speziellen Gerät handelt. Andernfalls könnten Verbraucher in die Irre geführt werden. Schließlich ergibt der Erwerb dieses Buches nur Sinn, wenn der Käufer zu Hause über dieses Gerät verfügt. Allerdings darf diese Pflicht zur Information eine gewisse Grenze nicht überschreiten. Das bedeutet, dass diese Ausnahme nicht dazu missbraucht werden darf, um übermäßig plakativ mit der fremden Marke zu werben. Die Information muss im Vordergrund stehen.

Das Gericht sieht auch hier kein Problem: Das Wort Thermomix wurde nicht blickfangmäßig hervorgehoben, da der Blick zuerst zu dem hervorgehobenen Buchtitel und erst danach zu dem gleichrangig gestalteten Markenwort wandert. Der stilisierte Thermomix nehme außerdem als relativ kleines Dekorationselement nicht am Blickfang teil.

Veröffentlicht: 24.09.2019
img Letzte Aktualisierung: 24.09.2019
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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