Verstoß gegen den Europäischen Binnenmarkt
Die Klage der Verbraucherschützer richtete sich gegen Valve. Das Unternehmen ist unter anderem für Spiele wie Dota 2 und Counter Strike bekannt und betreibt die Plattform Steam. Steam ist allerdings nicht die einzige Plattform, die es gibt: Unter anderem gibt es noch Epic Game Store, Origin oder GOG – und all diese Programme eint eine Gemeinsamkeit. Die dort erworbenen Spiele können nicht weiterverkauft werden.
Genau diese gängige Regelung wird nun durch das Urteil des Pariser Tribunal de Grande Instance (vergleichbar mit unseren Landgerichten) in Frage gestellt: Dieses urteilte am 17. September, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingen von Steam gegen den Binnenmarkt der Europäischen Union verstoßen. Den Nutzern muss es demnach möglich sein, erworbene Spiele weiterzuveräußern.
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