Viele Verstöße im Bereich Betroffenenrechte
Besonders die Nichtachtung von Betroffenenrechten sei der Grund für die Datenschutzbeauftragen gewesen, die Bußgelder zu verhängen. Dazu zählen etwa das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung eigener Daten, das Recht auf Löschung und das Recht auf Widerspruch. So seien etwa die Daten ehemaliger Kunden jahrelang nicht gelöscht worden, obwohl diese auf der Lieferdienst-Plattform nicht mehr aktiv waren. Auch hätten sich ehemalige Kunden darüber beschwert, dass sie unerwünschte Werbe-E-Mails erhielten. Laut der Pressemitteilung der Berliner Datenschutzbeauftragten habe etwa ein Betroffener trotz eines ausdrücklichen Widerspruchs 15 weitere solcher E-Mails erhalten. Auch im Hinblick auf die Anforderung von Selbstauskünften habe das Unternehmen teils gar nicht oder erst dann reagiert, wenn sich die Datenschutzbeauftragte eingeschaltet habe.
Betont wird, dass jedes Unternehmen, bei dem es zur Verarbeitung personenbezogener Daten kommt, technisch und organisatorisch in der Lage sein muss, derlei Anträge von Betroffenen unverzüglich zu erfüllen. Die Delivery Hero Deutschland GmbH habe dabei erklärt, dass einige der Verstöße auf technischen Fehlern oder auf Mitarbeiterversehen beruhen würden. Die Datenschützer gehen wegen der hohen Anzahl an Verstößen allerdings von grundsätzlichen Organisationsproblemen aus.
Die Aufsichtsbehörde habe vielfach auf Defizite hingewiesen, ausreichende Maßnahmen seien aber über einen langen Zeitraum dennoch nicht umgesetzt worden. Ein Teil der Verstöße wurde bereits vor Inkrafttreten der DSGVO begangen, weshalb das Bußgeld dann aufgeteilt wurde – sie fanden jedoch allesamt vor der Übernahme durch Takeway.com statt.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben