Obst und Gemüse müssen etikettiert werden, wenn sie verkauft werden sollen. Notwendig ist dabei unter anderem die Angabe des Ursprungslandes der Lebensmittel. Gar nicht so kompliziert, sollte man meinen: Der Ursprung liegt dort, wo das jeweilige Stück geerntet wurde – so sieht es das Zollrecht der EU. Was aber, wenn Obst und Gemüse in einem Land herangezogen und erst kurz vor der Ernte in ein anderes verbracht werden? Hierzu musste vor kurzem der EuGH entscheiden (Urteil v. 04.09.2019, Az. C-686/17).
In dem Fall ging es um einen Produzenten von Pilzen. Der mehrere Schritte umfassende Anbau der Champignons erfolgte zu wesentlichen Teilen in den Niederlanden. Dieser Prozess nimmt dabei mindestens einen Monat in Anspruch. Die erste Ernte erfolgte in Deutschland, circa ein bis fünf Tage nachdem die Pilzkulturen dorthin gebracht wurden. Als Herkunft wurde anschließend Deutschland auf den Etiketten angebracht.
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