Letzten Sommer rief das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof an und dieser versetzte mit seiner Entscheidung die Facebook-Welt in Aufruhr. Grund dafür ist die Antwort auf die Frage, ob die Betreiber von Facebook-Fanpages für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlich sind. Diese werden beispielsweise in Facebook Insights verarbeitet, um Besucherstatistiken zu erstellen. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit Facebook wurde damals bejaht.
Die Krux an der Sache: Die Seitenbetreiber haben keinerlei Einfluss darauf, welche Daten wie verarbeitet werden. Genau genommen wissen sie nicht einmal, was da im Hintergrund mit den Daten der Besuchern passiert, was unterm Strich bedeutet, dass ein datenschutzkonformes Betreiben von diesen Seiten unmöglich ist, da in der Datenschutzerklärung nicht hinreichend über die Verwendung der personenbezogenen Daten aufgeklärt werden kann (wir berichteten).
Nun, mehr als ein Jahr später, hat das Bundesverwaltungsgericht eine weitere Entscheidung gefällt, welche für Unternehmen mit einer Facebook-Präsenz von Bedeutung ist.
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