Vor dem Landgericht Hildesheim ging es gerade um die Sperrung eines Amazon-Verkäuferkontos. Wie die Hildesheimer Allgemeine Zeitung berichtet, war das Konto des Händlers im Mai deaktiviert worden, wobei auch sämtliche Angebote gelöscht wurden. Das Guthaben von immerhin etwa 25.000 Euro hatte der Marktplatz eingeforen. Grund dafür sei die angebliche „Schönung“ von Kundenrezensionen gewesen.
Der Händler nahm dies jedoch nicht hin und erwirkte beim Landgericht Hildesheim eine einstweilige Verfügung: Die Sperrung des Kontos, die Löschung von Angeboten und der Einbehalt von Guthaben seien zu unterlassen. Gegen diese Verfügung hat Amazon dann einen Widerspruch eingelegt. In der Folge ist die einstweilige Verfügung nun aufgehoben worden – insbesondere an der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts fehle es. Gerade im Hinblick auf diesen Punkt versprach das Verfahren neue Erkenntnisse: Die Vorgaben zum Gerichtsstand hat Amazon jüngst geändert, Händler sollen nun auch in Deutschland gegen Amazon vor Gericht gehen können.
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