In Zeiten, wo bezahlbarer Wohnraum vor allem in den Großstädten knapp ist, sind Portale wie Airbnb für viele Verwaltungen ein Ärgernis. Das hat den Hintergrund, dass in Städten, wie beispielsweise München, die Regelung herrscht, dass Wohnungen nur dann für einen längeren Zeitraum, also mehr als acht Wochen pro Jahr, untervermietet werden dürfen, wenn eine Genehmigung vorliegt. So soll die Zweckentfremdung von Wohnraum verhindert werden. Die Münchner Stadtverwaltung vermutet aber schon länger, dass Viel-Vermieter auf Airbnb eben genau diese Genehmigung nicht haben.
Daher hat sie am 12.12.2018 vor dem Verwaltungsgericht München per Urteil erwirkt, dass Airbnb die Daten der Gastgeber, die im Zeitraum zwischen Januar 2017 und Juli 2018 ihre Wohnung vermietet haben, offenlegen muss, um die Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Gegenstand des Gerichtsverfahrens war der Bescheid der Stadt München vom 01.08.2018, mit dem Airbnb zur Offenlegung aufgefordert wurde. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass Airbnb grundsätzlich die Pflicht habe, an der Einhaltung der hiesigen Gesetze mitzuwirken (wir berichteten).
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