Affiliate-Systeme beruhen auf dem Prinzip der Vermittlerprovision: Der Betreiber einer Homepage oder eines Profils im Social-Media-Bereich integriert einen Affiliate-Banner oder -Link und für jeden Klick seiner Nutzer bekommt er eine Provision. Hier findet zwar eine nachgelagerte Bezahlung statt, trotzdem verfolgt der Teilnehmer solcher Affiliate-Programme einen kommerziellen Zweck und muss die verwendeten Links und Banner als Werbung kennzeichnen.
Bei Bannern ist das oft auch unproblematisch: Diese heben sich optisch meist deutlich vom übrigen (redaktionellen) Inhalt ab und haben manchmal bereits eine Werbekennzeichnung integriert. Bei Links gilt allerdings eine besondere Achtsamkeit. Dies zeigt ein nun durch die Kanzlei Dr. Bahr veröffentlichter Fall.
Kommentar schreiben
Antworten
die Werbekennzeichn ung muss unmissverständl ich und klar erfolgen. Bei einem Artikel als Werbung sollte sie daher in der Nähe der Überschrift stehen. Auch Sternchenhinwei se sind möglich. Diese müssen aber schnell zu finden und gut lesbar sein.
Beste Grüße,
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben