Wir berichteten bereits: Zwischen Ortlieb und Amazon gibt es schon länger einen Streit im Hinblick auf Markenrechte und darum, wie Amazon die Marke Ortlieb verwendet. Der Hersteller wasserfester Rucksäcke und Fahrradtaschen will seine Produkte eigentlich gar nicht auf dem Marktplatz sehen. Er verfolgt ein selektives Vertriebssystem: Eigentlich soll nur der Fachhandel, der den Qualitätsanspruch des Herstellers erfüllen kann, die Produkte vertreiben. Auf Marktplätzen wie Amazon sehe man diesen Selektivvertrieb allerdings nicht gewährleistet.
Nun landete die Auseinandersetzung wieder beim Bundesgerichtshof (I ZR 29/18). Hier ging es nun ganz speziell um Google-Anzeigen. Gab man in der Suchmaschine die Begriffe „Ortlieb Fahrradtasche“, „Ortlieb Gepäcktasche“ oder „Ortlieb Outlet“ ein, erschienen von Amazon gebuchte Anzeigen. Die enthielten wiederum, so die Pressemitteilung des BGH, die Wörter „Ortlieb Fahrradtasche“, „Ortlieb Fahrradtasche Zubehör“, „Lenkertasche Fahrrad Ortlieb“ und „Ortlieb Gepäcktaschen“ und verwiesen mit Links auf Angebotsseiten des deutschen Amazon-Marktplatzes. Hier erschienen dann neben den Produkten dieser Marke auch solche anderer Hersteller. Und genau darin sieht Ortlieb eine Verletzung seiner Markenrechte. In erster Instanz wurde der Klage stattgegeben. Die daraufhin erfolgte Berufung Amazons sei weitgehend ohne Erfolg gewesen, heißt es in der Pressemitteilung.
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das kann daran liegen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Amazon vielleicht noch weitere Schritte prüfen wird.
Beste Grüße,
die Redaktion
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das ist eine sehr gute Frage, über die selbst unsere Juristen noch einmal nachdenken müssen. Wir werden uns deinen Kommentar als Anregung nehmen und vielleicht findest du die Antwort bald auf unserem Blog.
Beste Grüße,
die Redaktion
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Habs gerade versucht: "Ortlieb Fahrradtasche" bei Google. Erste Anzeige ist eine Verkaufsseite von AZ die neben Ortlieb Taschen auch Vaude- und Rothar- Taschen anbietet....
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Wie verhält es sich wohl wenn unterhalb von beworbenen Artikeln auf Alternativprodu kte nach dem Motto 'Kunden die sich für dieses Produkt interessierten, interessierten sich auch für jene Produkte' aufmerksam gemacht wird ?
Dieses Urteil könnte noch Konsequenzen für so manche Darstellung von beworbenen Produkte haben.
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