Zum Portfolio der Telekom gehört auch das Angebot StreamOn, welches von Anfang an wegen seiner Vertragsbedingungen in der Kritik steht. Bei dem Angebot können Telekomkunden bestimmte Streaming-Dienste, wie etwa Netflix und Youtube nutzen, ohne das etwas von ihrem Datenvolumen verloren geht. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Vertragstypen, bei denen die Telekom eine Begrenzung der Datenübertragungsrate für Videostreaming auf maximal 1,7 Megabit pro Sekunde vorsieht. Außerdem gilt StreamOn nur, solange der Kunde das deutsche Netz nutzt. Bei einer Verwendung im Ausland läuft die Nutzung der Streaming-Dienste ganz normal über das vertraglich vereinbarte Datenvolumen.
Die Bundesnetzagentur sieht laut Spiegel Online hier gleich zwei Probleme und hat im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (Beschluss vom 12.07.2019, Aktenzeichen: 13 B 1734/18) einen Sieg erstritten.
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