Blogger dürfen ihren Lesern Produkte empfehlen, von denen sie selbst überzeugt sind. Dient dieses Verhalten allerdings der Förderung des eigenen oder eines fremden Umsatzes, so handelt es sich nicht mehr bloß um eine Empfehlung, sondern Werbung. Wird so ein Beitrag nicht eindeutig und verständlich als Werbung gekennzeichnet, handelt es sich um Schleichwerbung.
Mit einem Fall von Schleichwerbung auf Instagram musste sich nun das Oberlandesgericht Frankfurt auseinander setzen. Geklagt hat ein Verein, der sich zugunsten seiner Mitglieder für die Einhaltung der Regeln des UWGs einsetzt.
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wenn Sie auf Ihrer Unternehmenssei te Produkte posten, müssen diese gar nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Lediglich bei Werbung für fremde Produkte, kann eine solche Kennzeichnung notwendig werden.
Beste Grüße,
die Redaktion
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über unseren Instagram Account posten wir auch Fotos von unseren Produkten.
Wir kennzeichnen jeden Post mit: "Werbung / Verlinkung"
Ist das so rechtssicher?
Mit freundlichen Grüßen,
Margarita Zimmer
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