Die Deutsche Umwelthilfe ist neben ihrer Aktivität im Dieselskandal auch wegen ihrer Abmahntätigkeit bekannt. Ein Autohaus in Fellbach wollte sich die Abmahnung wegen fehlender Information zu Spritverbrauch und CO2-Ausstoß nicht gefallen lassen und ließ es auf einen Gerichtsprozess ankommen. Der Vorwurf lautet: Rechtsmissbrauch (wir berichteten). Nun hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung bekannt gegeben.
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