Jahrelang stand die Frage im Raum, wie es eigentlich um das Widerrufsrecht steht, wenn Verbraucher Matratzen online kaufen. Der Streit zwischen einem Kunden und einer Händlerin begann mit dem Kauf einer Matratze im Jahr 2014 und zog sich vom Amtsgericht Mainz in der ersten Instanz schließlich über den BGH zum Europäischen Gerichtshof. Dieser war vom Bundesgerichtshof um die Auslegung der europäischen Rechtsgrundlagen gebeten worden, auf denen die deutsche Vorschrift beruht. Demnach kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, wenn es um einen Vertrag zur Lieferung versiegelter Waren geht, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind – wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Anfang dieses Jahres kam zunächst der EuGH zu einem Ergebnis (wir berichteten): Matratzen sind von dieser Ausnahme nicht betroffen. Wirkung für den Käufer entfaltete das Urteil des internationalen Gerichts nicht, weil es sich lediglich um ein Verfahren handelt, dass einem nationalen Gericht Antworten auf Auslegungsfragen liefert.
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Die ging dann ungeprüft zurück.
Ohne Widerrufsrecht würde kaum jemand etwas online kaufen.
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Der Verbraucher hat ein Recht auf ProbeLIEGEN, so wie er es in einem Ladengeschäft könnte.
Ich habe noch nie nackte Leute im Möbelhaus in der Bettenabteilung gesehen....
Es ist davon auszugehen, dass ein Kunde die Matratze bezieht und einige Stunden mit Kleidung darauf liegt.
Dann genügt ein Staubsauger und neue Folie zum Verpacken.
Gut. Viele Händler räumen ein ProbeSCHLAFEN für 30 oder 100 Tage an. Dann ist die Matratze natürlich durch und nicht mehr zu verkaufen.
Das wurde aber im hier beschriebenen Fall nicht behandelt.
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So was würde bei mir sofort zurückgeschickt . Schon wieder ein realitätsfernes Urteil
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