Bereits im Jahr 2015 hat die Produktionsfirma Constantin Film den Markenrechtsschutz für „Fack ju Göhte” beim Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) beantragt. Das Amt verweigerte die Eintragung allerdings: Der Name sei zu vulgär und damit nicht schutzfähig. Das Amt stellte nämlich fest, dass „Fack ju” nichts anderes als „fuck you” bedeutet und den bekannten deutschen Schriftsteller Goethe damit in geschmackloser, anstößiger und vulgärer Weise beleidige. Gegen diese Entscheidung zog die Produktionsfirma vor das Gericht der Europäischen Union. Dieses schloss sich allerdings der Meinung des EUIPO an: Die verwendete Schreibweise reiche nicht aus, um der Aussage einen scherzhaften Ausdruck zu verleihen. Damit blieb Constantin nur noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof (wir berichteten).
Kommentar schreiben