Einige Mobilfunkverträge bieten die Möglichkeit, dass die Nutzung bestimmter Internetdienste nicht auf das zur Verfügung gestellte Datenvolumen angerechnet wird. Bei Vodafone etwa ist bei manchen Tarifen ein sogenannter Pass enthalten: Dieser gilt für eine bestimmte Kategorie, etwa Chat, Social, Video oder Music – entsprechende, seitens Vodafone ausgewählte Apps sind dann ohne Konsequenzen für das vereinbarte Volumen des Grundtarifs nutzbar. Die Geschäftsbedingungen allerdings beschränkten diese Möglichkeit auf die Nutzung im Inland, außerhalb Deutschlands sollte der Pass insofern seine Wirkung nicht erzielen: Hier wird das vertragliche Datenvolumen in Anspruch genommen.
Ob dies zu Recht so sei, damit befasste sich nun im Zuge einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, VZBV e.V., das Landgericht Düsseldorf (AZ.: 12 O 158/18).
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