Mehrere Jahre schon dauert der Streit an, der sich um die Suchfunktion auf Amazon dreht. Suchen Kunden nach einer bestimmten Marke, werden in den Suchergebnissen auch Produkte der Konkurrenz angezeigt. Das gefällt nicht jedem Hersteller: Ortlieb, Hersteller von Rucksäcken und Fahrradtaschen, hat wegen dieser Tatsache Klage eingereicht. Es sollte lediglich Ortlieb gefunden werden, wenn nach der Marke gesucht wird, nicht aber auch vergleichbare Produkte anderer Hersteller.
Medienberichten zufolge hat das Oberlandesgericht München die Klage von Ortlieb nun abgewiesen. Wie etwa W&V auf Basis einer dpa-Meldung berichtet, hatte der Taschenhersteller 2015 in erster Instanz vor dem Landgericht München noch gewonnen. In der Folge landete die Sache beim Bundesgerichtshof, der das Verfahren wieder zurück nach München zur neuen Verhandlung und Entscheidung verwiesen (AZ.: I ZR 138/16) hatte.
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