Im Prozess zwischen der Verbraucherzentrale Bayern e.V. und der Betreiberin der Ticketplattform Viagogo (wir berichteten) ist es zu einer Entscheidung des Landgerichts München I gekommen (AZ.: 33 O 6588/17). Wie aus der Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht, hat die Klage der Verbraucherschützer ganz überwiegend Erfolg gehabt.
Dem Prozess sind der Mitteilung zufolge mehrere Beschwerden von Verbrauchern vorausgegangen. Grund dafür war die Tatsache, dass Käufer von Tickets mit diesen keinen Zugang zu den jeweiligen Veranstaltungen erhalten hatten – weil sie ungültig waren. Gleichzeitig warb Viagogo mit einer „blickfangmäßig während des Bestellvorgangs“ eingeblendeten Garantie: „Alle Tickets auf unserer Seite kommen mit einer 100%-Garantie. Was bedeutet das für Sie? Sie kaufen mit Gewissheit. Wir garantieren Ihnen gültige Tickets für die Veranstaltung!“, gibt die Pressemitteilung wieder.
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